Job, Menschen

Der Pressekodex und ein NSU-Nebenschauplatz

Woanders: Nachdem ich zufällig über eine polizeiliche Durchsuchung berichtete, die sich zufällig an einem Ort zutrug, der Verbindungen zum NSU haben soll, habe ich mir mal Gedanken über die Anonymisierung von Verdächtigen gemacht.

Der Volo-Blog der Freien Presse

VON LAURA KAISER

„Die Presse veröffentlicht [bei der Kriminalberichterstattung] Namen, Fotos und andere Angaben, durch die Verdächtige oder Täter identifizierbar werden könnten, nur dann, wenn das berechtigte Interesse der Öffentlichkeit im Einzelfall die schutzwürdigen Interessen von Betroffenen überwiegt.“ (Deutscher Presserat, Richtlinie 8.1 im Pressekodex)

Ausnahme: „eine außergewöhnlich schwere oder in ihrer Art und Dimension besondere Straftat“ – das mag auf den NSU und seine Mordserie zutreffen. Vielleicht kennt deshalb inzwischen jeder die Namen der Hauptverdächtigen: Zschäpe, Böhnhardt, Mundlos. Aber wie ist es mit anderen Beschuldigten, die nicht in München als Angeklagte vor Gericht stehen und deren Rolle im Netzwerk noch nicht eindeutig geklärt ist?

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